Wie die Frankfurter Rundschau online berichtet, hat sich RedTube gegen die Abmahnkanzlei U+C bzw. The Archive AG als Auftraggeber zur Wehr gesetzt: Vor dem Hamburger Landgericht hat die Pornoplattform eine einstweilige Verfügung gegen The Archive erwirkt, so dass die Firma nicht länger Besucher der Seite aufgrund von Urheberrechtsverstößen abmahnen darf. RedTube-Vize Alex Taylor sieht laut FR online das nicht bloß als ein "Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht".
Der IT-Mediendienst Golem verweist in diesem Kontext auch auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag, um die Rechtslage in Sachen Streaming-Nutzung zu klären.
zyw
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