Mittwoch, 7. Januar 2015

"Illegales" Streaming - EuGH-Entscheid zur Zwischenspeicherung

In ANSICHTSSACHE haben wir uns ja mit dem Thema "Streaming" befasst - auch dem illegalen. Oder "illegalen"? Denn: Schon im Juni 2014 hat der Europäische Gerichtshof ein - auch an uns vorbeigegangenes - Urteil gefällt. Das befasst sich zwar nicht mit (tatsächlich:) illegalen "Raubkopie"-Angeboten, dürfte aber zumindest auch für weitere Entscheidungen dahingehend künftig mitberücksichtig werden: Die Vervielfältigung im Browser-Cache stellt keine Urheberrechtsverletzung dar - was aber kein "Freibrief" für die Nutzung von movie4k- u. anderen Diensten bedeutet. So jedenfalls Medienrechtsanwalt Christian Solmecke.

Lesen Sie zu dem Thema hier bei uns auch den Beitrag "Porno-Abmahnung auch für 'illegale' Spielfilm-Streams relevant?". U+C-Kanzlei-Chef, der Anwalt Thomas Urmann, der Nutzer der Porno-Seite RedTube mit Abmahnung bedachte, hat übrigens keine Zulassung mehr. Offenbar allerdings nicht wegen eben dieser RedTube-Affäre und insofern er sie freiwillig zurückgegeben hat (siehe Update des Spiegel-Online-Berichts HIER).

zyw

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