In ANSICHTSSACHE haben wir uns ja mit dem Thema "Streaming" befasst - auch dem illegalen. Oder "illegalen"? Denn: Schon im
Juni 2014 hat der
Europäische Gerichtshof ein - auch an uns vorbeigegangenes - Urteil gefällt. Das befasst sich zwar nicht mit (tatsächlich:) illegalen "Raubkopie"-
Angeboten, dürfte aber zumindest auch für weitere Entscheidungen dahingehend künftig mitberücksichtig werden: Die
Vervielfältigung im Browser-Cache stellt
keine Urheberrechtsverletzung dar - was aber
kein "Freibrief" für die Nutzung von movie4k- u. anderen Diensten bedeutet.
So jedenfalls Medienrechtsanwalt Christian Solmecke.
Lesen Sie zu dem Thema hier bei uns auch den Beitrag
"Porno-Abmahnung auch für 'illegale' Spielfilm-Streams relevant?". U+C-Kanzlei-Chef, der Anwalt Thomas Urmann, der Nutzer der Porno-Seite RedTube mit Abmahnung bedachte, hat übrigens keine Zulassung mehr. Offenbar allerdings nicht wegen eben dieser RedTube-Affäre und insofern er sie freiwillig zurückgegeben hat (siehe Update des
Spiegel-Online-Berichts HIER).
zyw
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